Du hast noch Fragen?
Wir haben Antworten.

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Quartier. Wir möchten sicherstellen, dass du alle notwendigen Informationen hast, um ein reibungsloses und angenehmes Leben in unserer Gemeinschaft zu führen. Wenn du weitere Fragen hast, zögere nicht, uns zu kontaktieren – unser Team steht dir gerne zur Verfügung.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur an Haushalte vermietet werden, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Einen WBS erhältst du von dem zuständigen Wohnungsamt, wenn die vorgegebenen Einkommensgrenzen von dir nicht überschritten werden. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines WBS. Einzelheiten zum Thema WBS, ob und wie du diesen beantragst, erfährst du hier: https://www.iserlohn.de/leben-in-iserlohn/wohnen/wohnberechtigungsschein

Deinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein musst du bei der Stadt (Sozialamt) beantragen. WBS A ist grundsätzlich bei der Stadt, bei der man aktuell gemeldet ist zu beantragen. Der WBS B muss grundsätzlich in Iserlohn beantragt werden. 

Einen WBS zu bekommen ist einfacher als gedacht. Unter dem u.a. Link findest du alle Informationen. Die Einkommenstabelle (Netto) gibt dir einen ersten Überblick, ob du berechtigt bist. Beim Förderweg „B“ darfst du die Grenzen um bis zu 40 % überschreiten. Wenn du alle 4 notwendigen Unterlagen (Formulare findest du über den Link) unterschrieben einreichst, so ist dein WBS innerhalb von 4-5 Arbeitstagen erstellt. Gegebenenfalls informiere dich noch einmal direkt bei den im Link angegebenen Ansprechpartnern.

https://www.iserlohn.de/leben-in-iserlohn/wohnen/wohnberechtigungsschein

Alle wichtigen Informationen über die Einkommensgrenzen, zulässigen Wohnungsgrößen, erforderlichen Nachweise und Anträge findest du auf der Homepage der Stadt Iserlohn:

https://www.iserlohn.de/leben-in-iserlohn/wohnen/wohnberechtigungsschein

Die dir jetzt schon bekannten Einkommensgrenzen gelten grundsätzlich für die Erteilung eines WBS A. Den WBS B kannst du dann beantragen, wenn deine Netto-Einkünfte (bis max. 40%) über die festgesetzten Grenzen hinausgehen. In unserem Quartier haben wir insgesamt 8 Wohnungen mit WBS B. Bei der Beantragung des WBS B musst du Interesse an einer bestimmten Wohnung bekunden. Wir haben auf jedem Grundriss vermerkt, welcher WBS erforderlich ist, sodass du diesen dann ggf. mit einreichen kannst / solltest.

Nein, unsere Wohnungen werden grundsätzlich unmöbliert übergeben. 

Grundsätzlich lieben wir Tiere! Genau das hat uns dazu bewogen eine Tierhaltung in unserem Quartier grundsätzlich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt im Einzelfall zu erlauben. Denn wir sind davon überzeugt, dass eine artgerechte Haltung von beispielsweise Hund und Katze an diesem zentralen und innenstadtnahen Standort mit wenigen Grünflächen nicht gewährleistet werden kann. Grundsätzlich sind weitere Kleintiere wie beispielsweise Hamster oder ähnliche Tiere genehmigungspflichtig.

Alle Gebäude sind mit Glasfaser ausgestattet, sodass schnellem Internet nichts im Wege steht. Im Märkischen Kreis ist die Firma Telemark Vorreiter beim Bau von Glasfasernetzen und superschnellem Internet. Du kannst über die Telemark zwischen folgenden Providern wählen:

Dokom21, Helinet und Muenet.

Die Staffelmiete ist eine Form der Miete, bei der schon im Voraus festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Nach den öffentlich geförderten Wohnungsbaubestimmungen erhöht sich die Miete jährlich um 1,5%. Zu deinem Mietvertrag kriegst du als Anlage eine entsprechende Übersicht.

Ob Kinderfahrrad oder E-Mountainbike, ob Bewohner oder Besucher: im Keller und rund um unser Quartier finden sich mehrere gesicherte Fahrradabstellmöglichkeiten, damit du dein Rad komfortabel und sicher unterbringen kannst.

Verfügbarkeit und Preis der Fahrradabstellplätze kannst du gerne bei uns anfragen.

Das Quartier bietet insgesamt 40 Tiefgaragenstellplätze.
Verfügbarkeit und Preis der Tiefgaragenstellplätze kannst du gerne bei uns anfragen.

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Alle Mieter zahlen monatliche Vorauszahlungen. Diese werden einmal jährlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten gegengerechnet. Die Umlage der Kosten ist mietvertraglich vereinbart.

Jede Wohnung hat eine eigene Hausstation und du zahlst nur deinen tatsächlichen Verbrauch.

Hinzu kommen noch allgemeine Kosten wie bspw. Treppenhaus- und Innenhofbeleuchtung, Grundbesitzabgaben, Müll, Wartungen für Fahrstuhl, Tore und Türen oder Kosten für Grünpflege und Winterdienst, die dann entsprechend umgelegt werden.

Du verpflichtest dich als Mieter, zur Deckung sämtlicher Ansprüche seitens des Vermieters aus dem Mietvertrag vor Beginn eine Sicherheitsleistung in Höhe der dreifachen Netto-Miete (ohne Betriebskosten) zu entrichten. Du bist berechtigt, die Sicherheit in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu erbringen, wobei der erste Teilbetrag bei Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

Nein – die Reinigung der allgemeinen Flächen erfolgt durch externe Dienstleister. Ebenso wird der Winterdienst von Profis übernommen. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt.

Du möchtest einziehen?

Du kannst Teil des neuen Quartiers am Teutoburger Platz werden. Schau dir an, welche Wohnung für dich interessant ist, und melde dich anschließend per E-Mail unter info@teutoburgerplatz-iserlohn.de bei uns. So können wir mit dir in Verbindung bleiben, und allen Interessenten eine faire Chance auf eine schöne Wohnung bieten.

Sprenger Teutoburger Platz GmbH & Co. KG,
Am Teutoburger Platz 1 | 58636 Iserlohn

info@teutoburgerplatz-iserlohn.de

Impressum | Datenschutz

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